Auch wenn der Hund als der beste Freund des Menschen gilt und nicht wenige Hundebesitzer ihren treuen Freund auch tatsächlich vergöttern, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Hund immer noch ein Tier ist und nicht selten auch einen eigenen Kopf hat. Und je nach Rasse kann es Ihnen durchaus schwer fallen, Ihren Hund von seinem Vorhaben abzubringen.

Der Versicherungsumfang einer Tierhalter-Haftpflicht

Das hat nicht selten Folgen. Im günstigsten Fall geht Ihr Hund lediglich seinem Jagdtrieb nach und kommt unverrichteter Dinge zu Ihnen zurück. Im schlimmsten Fall jedoch reißt er Enten oder er beißt unbeteiligte Passanten, denen Sie durch die entstandenen Verletzungen Schmerzensgeld zahlen müssen. Gleiches gilt, wenn Ihr Hund einen Gegenstand kaputtmacht und Sie dem Besitzer Schadensersatz leisten müssen.

Da ist es nur zu vernünftig, wenn Versicherungen jedem Hundebesitzer den Abschluss einer Hundeversicherung empfehlen. Sie ist vergleichbar mit der privaten Haftpflichtversicherung und zahlt dem Geschädigten seinen entstandenen materiellen aber auch persönlichen Schaden. Gerade Schmerzensgeldzahlungen können nicht selten mehrere hundert Euro betragen, die Sie als Hundebesitzer vielleicht nicht immer sofort aufbringen können. Die Hundeversicherung reguliert den Schaden in der Regel unverzüglich. Dabei bieten Ihnen nahezu alle Versicherungsgesellschaften entsprechende Hundeversicherungen an.

Vergleichen Sie die verschiedenen Tarife

Über den online verfügbaren Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, einen Vergleich der Anbieter durchzuführen und herauszufinden, wer Ihnen die günstigste Prämie für die Versicherung anbietet. Dabei sollten Sie vor allem auf die Deckungssumme achten. In aller Regel reicht eine Deckungssumme von einer Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zwar aus, doch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und dennoch eine höhere Deckungssumme auswählen.

Hundeversicherung für Kampfhunde

Ein Hinweis sollte im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Hundeversicherung allerdings nicht fehlen: Sollten Sie einen Hund halten, der in die Kategorie der so genannten „Kampfhunde“ fällt, kann es durchaus vorkommen, dass Sie für dieses Tier keinen Versicherungsschutz bekommen und wenn doch, dass Sie durch das höhere Risiko einen Risikozuschlag entrichten müssen.