Sollte jemand auf einem Grundstück, innerhalb des Treppenhauses oder auch im Garten zu Schaden kommen, haftet der Eigentümer des Grundbesitzes mit seinem gesamten Vermögen. Eine Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer oder den Vermieter vor diesen finanziellen Risiken und ist daher unerlässlich.

Eine Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Besitzer vor den Kosten, die entstehen können, falls er wegen gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen durch die Verletzung seiner Pflichten anderen Personen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist. Für Schäden, die jemand fahrlässig verursacht, haftet der Verursacher in unbegrenzter Höhe. Zu diesen Pflichten zählen beispielsweise die Verletzung der Streu- und Räumpflicht oder auch die Nichtinstandsetzung baulicher Mängel. Verstößt der Eigentümer eines Grundbesitzes gegen seine Verkehrssicherungspflicht, haftet er für eventuell hierdurch entstandene Schäden. Hier tritt die Grundbesitzerhaftpflicht ein. Diese prüft, ob der Grundbesitzer tatsächlich für den Schaden verantwortlich zu machen ist und ob die Forderungen berechtigt sind. Die verursachten Kosten werden von der Versicherung gezahlt – sofern sie berechtigt sind. Bei unberechtigten Forderungen verwehrt sie die Zahlung und verteidigt diese Haltung gegebenenfalls auch vor Gericht.

Auch Angestellte des Grundbesitzers sind in der Regel versichert

Die Höhe der Versicherungsleistung wird bei Abschluss des Vertrages vereinbart. Diese Deckungssumme entspricht der Höhe der maximalen Entschädigung. Neben dem Haus- oder Grundbesitzer sind auch sämtliche Personen versichert, die im Auftrag des Eigentümers im Rahmen von Arbeitsverträgen Tätigkeiten für diesen ausführen wie beispielsweise Gärtner, Verwaltungen oder Reinigungsunternehmen. Versichert sind Personen-, Vermögens- und Sachschäden.

Welche Versicherungsleistungen umfasst die Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Versicherungsleistungen von Personenschäden umfassen Schadenereignisse wie die Verletzung und Gesundheitsschädigung oder sogar den Tod. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Krankenhauskosten, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder oder eventuelle Kosten für notwendige Haushaltshilfen. Sachschäden werden auf Zeitwertbasis abgerechnet. Die Versicherung übernimmt den Wertverlust, die Wiederbeschaffungskosten, Renovierungskosten oder Reparaturkosten. Zu den Vermögensschäden gehören Nutzungs- oder Verdienstausfall oder auch eine Gewinnminderung oder -ausfall, wenn diese Kosten eine Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.

Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und Tarife

Wegen der hohen Beitragsunterschiede empfiehlt sich grundsätzlich ein Vergleich der verschiedenen Versicherungstarife. Einen Tarifrechner, der Ihnen hilft, das beste Angebot zu abzuschließen, finden Sie hier auf unserer Homepage.